Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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9. Verkehr
92.047 |
Transitabkommen |
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Accords sur le transit |
Botschaft: 13.05.1992 (BBl III, 1057 / FF III, 1001)
Ausgangslage
Mit dem Transitabkommen und der trilateralen Vereinbarung
will sich die Schweizerische Eidgenossenschaft den Herausforderungen stellen, die aus dem
Zusammenwachsen der europäischen Staaten im EG-Binnenmarkt entstanden sind. Die
schweizerische Topographie lässt weder von den Kapazitäten noch der Umweltbelastung her
einen Ausbau der bestehenden alpenquerenden Strassenverkehrsachsen zu. Deshalb sind
insbesondere die Bahnstrukturen zu modernisieren und auszubauen, damit ihre
Konkurrenzfähigkeit gegenüber der Strasse verbessert werden kann. Dieses internationale
Vertragswerk, dessen Gültigkeit auf zwölf Jahre festgelegt wurde, zielt in erster Linie
darauf ab, die Zusammenarbeit unter den Vertragspartnern im Bereich des Güterverkehrs,
insbesondere des Transitverkehrs, durch die schweizerischen Alpen zu verstärken.
Das Transitabkommen umschreibt die infrastrukturellen
Arbeiten, die sowohl in der Schweiz als auch in den Mitgliedstaaten der EG zu leisten
sind, um einen durchgehenden Verkehrsfluss über die schweizerischen Grenzen hinaus zu
gewährleisten.
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament gleichzeitig auch
die trilaterale Vereinbarung zwischen den Verkehrsministern Deutschlands, Italiens und der
Schweiz über die Verbesserung des kombinierten alpenquerenden Güterverkehrs
Schiene/Strasse durch die Schweiz zur Genehmigung vor.
Verhandlungen
SR |
30.09.1992 |
AB 1992, 918 |
NR |
16.12.1992 |
AB 1992, 2587 |
Als erste Kammer genehmigte der Ständerat das
Transitabkommen mit der EG einstimmig mit 29:0 Stimmen. In der Diskussion waren jedoch
mehrheitlich kritische Stimmen zu hören. Die kurze Vertragsdauer von nur zwölf Jahren,
der fehlende Zwang, die Transitgüter von der Strasse auf die Schiene zu verlagern, und
die Ungewissheit, ob die EG kostendeckende Besteuerung für Lastwagen einführen wird,
verhinderten euphorische Stimmung über das Abkommen. Als Erfolg werteten die Votanten,
dass die Schweiz die 28-Tonnen-Limite sowie das Sonntags- und Nachtfahrverbot durchsetzen
konnte. Einige Votanten meinten, dass die schweizerische Hartnäckigkeit in der EG zu
einer verkehrspolitischen Neuorientierung geführt habe. Gadient (V,GR) meinte, dass er
dem Abkommen nur mangels einer Alternative und aus Verpflichtung gegenüber Europa
zustimme. Ihm fehle die Gewissheit, dass der Nord-Süd-Verkehr tatsächlich auf die
Schiene kommt. Cavelty (C, GR) wollte konkrete Taten zur höheren Besteuerung von
Lastwagen sehen. Bundesrat Ogi verwies darauf, dass die leistungsabhängige
Schwerverkehrsabgabe im Gleichschritt mit der EG eingeführt werden soll. Er zeigte wenig
Verständnis für den immer wiederkehrenden Vorwurf, die Schweiz habe es verpasst,
zwingende Bestimmungen für die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene
festzusetzen.
Der Nationalrat stimmte dem Transitabkommen mit
126:0 Stimmen zu. Schmid (G, TG) erklärte, dass dass das Transitabkommen zu viele
grosszügige Konzessionen an die EG enthalte, wie etwa die Zusicherung, den Transport auf
der Schiene gegenüber der Strasse durch Subventionen konkurrenzfähig zu machen. Er
kritisierte auch, dass die Verpflichtung für den Strassenverkehr fehle, die wirklich
anfallenden Kosten zu übernehmen. Wanner (R, SO) und Mühlemann (R, TG) bemängelten zwar
weniger den Inhalt als den Zeitpunkt der Ratifizierung durch den Bundesrat. Da der
EWR-Vertrag abgelehnt worden sei, brauche die Schweiz das Abkommen möglicherweise als
Trumpf, um den freien Zugang der schweizerischen Transportunternehmen auf dem Gebiet der
EG auszuhandeln. Zudem gelte es, auch ein Abkommen für die schweizerischen
Luftfahrtgesellschaften im EG-Raum herauszuholen. Die beiden Freisinnigen beantragten, mit
der Ratifikation zuzuwarten, bis eine befriedigende Lösung gefunden worden ist. Bundesrat
Ogi bezeichnete solches Taktieren als gefährlich und versprach, alles daran zu setzen,
dass für die schweizerischen Fluggesellschaften noch im kommenden Jahr eine befriedigende
Lösung getroffen werde.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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