Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

9. Verkehr

92.047 Transitabkommen
Accords sur le transit

Botschaft: 13.05.1992 (BBl III, 1057 / FF III, 1001)

Ausgangslage

Mit dem Transitabkommen und der trilateralen Vereinbarung will sich die Schweizerische Eidgenossenschaft den Herausforderungen stellen, die aus dem Zusammenwachsen der europäischen Staaten im EG-Binnenmarkt entstanden sind. Die schweizerische Topographie lässt weder von den Kapazitäten noch der Umweltbelastung her einen Ausbau der bestehenden alpenquerenden Strassenverkehrsachsen zu. Deshalb sind insbesondere die Bahnstrukturen zu modernisieren und auszubauen, damit ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber der Strasse verbessert werden kann. Dieses internationale Vertragswerk, dessen Gültigkeit auf zwölf Jahre festgelegt wurde, zielt in erster Linie darauf ab, die Zusammenarbeit unter den Vertragspartnern im Bereich des Güterverkehrs, insbesondere des Transitverkehrs, durch die schweizerischen Alpen zu verstärken.

Das Transitabkommen umschreibt die infrastrukturellen Arbeiten, die sowohl in der Schweiz als auch in den Mitgliedstaaten der EG zu leisten sind, um einen durchgehenden Verkehrsfluss über die schweizerischen Grenzen hinaus zu gewährleisten.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament gleichzeitig auch die trilaterale Vereinbarung zwischen den Verkehrsministern Deutschlands, Italiens und der Schweiz über die Verbesserung des kombinierten alpenquerenden Güterverkehrs Schiene/Strasse durch die Schweiz zur Genehmigung vor.

Verhandlungen

SR 30.09.1992 AB 1992, 918
NR 16.12.1992 AB 1992, 2587

Als erste Kammer genehmigte der Ständerat das Transitabkommen mit der EG einstimmig mit 29:0 Stimmen. In der Diskussion waren jedoch mehrheitlich kritische Stimmen zu hören. Die kurze Vertragsdauer von nur zwölf Jahren, der fehlende Zwang, die Transitgüter von der Strasse auf die Schiene zu verlagern, und die Ungewissheit, ob die EG kostendeckende Besteuerung für Lastwagen einführen wird, verhinderten euphorische Stimmung über das Abkommen. Als Erfolg werteten die Votanten, dass die Schweiz die 28-Tonnen-Limite sowie das Sonntags- und Nachtfahrverbot durchsetzen konnte. Einige Votanten meinten, dass die schweizerische Hartnäckigkeit in der EG zu einer verkehrspolitischen Neuorientierung geführt habe. Gadient (V,GR) meinte, dass er dem Abkommen nur mangels einer Alternative und aus Verpflichtung gegenüber Europa zustimme. Ihm fehle die Gewissheit, dass der Nord-Süd-Verkehr tatsächlich auf die Schiene kommt. Cavelty (C, GR) wollte konkrete Taten zur höheren Besteuerung von Lastwagen sehen. Bundesrat Ogi verwies darauf, dass die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Gleichschritt mit der EG eingeführt werden soll. Er zeigte wenig Verständnis für den immer wiederkehrenden Vorwurf, die Schweiz habe es verpasst, zwingende Bestimmungen für die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene festzusetzen.

Der Nationalrat stimmte dem Transitabkommen mit 126:0 Stimmen zu. Schmid (G, TG) erklärte, dass dass das Transitabkommen zu viele grosszügige Konzessionen an die EG enthalte, wie etwa die Zusicherung, den Transport auf der Schiene gegenüber der Strasse durch Subventionen konkurrenzfähig zu machen. Er kritisierte auch, dass die Verpflichtung für den Strassenverkehr fehle, die wirklich anfallenden Kosten zu übernehmen. Wanner (R, SO) und Mühlemann (R, TG) bemängelten zwar weniger den Inhalt als den Zeitpunkt der Ratifizierung durch den Bundesrat. Da der EWR-Vertrag abgelehnt worden sei, brauche die Schweiz das Abkommen möglicherweise als Trumpf, um den freien Zugang der schweizerischen Transportunternehmen auf dem Gebiet der EG auszuhandeln. Zudem gelte es, auch ein Abkommen für die schweizerischen Luftfahrtgesellschaften im EG-Raum herauszuholen. Die beiden Freisinnigen beantragten, mit der Ratifikation zuzuwarten, bis eine befriedigende Lösung gefunden worden ist. Bundesrat Ogi bezeichnete solches Taktieren als gefährlich und versprach, alles daran zu setzen, dass für die schweizerischen Fluggesellschaften noch im kommenden Jahr eine befriedigende Lösung getroffen werde.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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